
Ethikkodex des Unternehmens Eurobeton
EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
Artikel 1.
Um den Ruf von Eurobeton dd (im Folgenden: das Unternehmen) zu schützen, mit dem Ziel, Dienstleistungen für den Verkauf von Produkten aus dem Produktsortiment des Unternehmens bereitzustellen und mit dem Ziel, die Vision des Unternehmens zu verwirklichen, ein seriöses und erkennbares Unternehmen zu sein, das durch seine Geschäftsmethoden, seinen Geschäftserfolg und die Qualität der erbrachten Dienstleistungen im Einklang mit den positiven Vorschriften der Republik Kroatien und der europäischen Praxis arbeitet, verabschiedet der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens den Ethikkodex.
Artikel 2.
Die in diesem Kodex zum Ausdruck gebrachten Werte sind Ausdruck einer Unternehmenskultur, die das Ergebnis langjähriger Geschäftstradition ist. Dank der ständigen Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Produkte erreicht das Unternehmen Jahr für Jahr hohe Geschäftsstandards. Es handelt verantwortungsbewusst, ehrlich und korrekt, mit vollem Respekt gegenüber Kunden und Partnern und unter Beachtung der Berufsregeln und der Berufsethik, alles mit dem Ziel, maximale Ergebnisse zu erzielen und den Ruf des Unternehmens zu wahren.
Artikel 3.
Dieser Ethikkodex legt die grundlegenden ethischen Werte und Prinzipien guten Geschäftsgebarens fest. Durch ihn bringt das Unternehmen seine Werte zum Ausdruck und ist bestrebt, das individuelle Verhalten daran auszurichten. Der Ethikkodex gilt für alle Mitarbeiter und den Vorstand des Unternehmens.
Der Ethikkodex ist öffentlich und alle Beteiligten und interessierten Parteien können sich durch ihn mit dem Verhalten vertraut machen, das sie zu Recht vom Unternehmen erwarten dürfen.
Dieser Kodex wurde in Übereinstimmung mit internationalen Konventionen und Grundsätzen zum Schutz der Menschenrechte, zum Schutz der Arbeitnehmerrechte, zum Arbeitsrecht und zur Korruptionsbekämpfung entwickelt und schreibt die Art und Weise der Geschäftsabwicklung und des Verhaltens in Übereinstimmung mit diesen Konventionen und Grundsätzen vor.
Grundlegende ethische Werte und Prinzipien
Artikel 4.
Die Grundprinzipien guten Geschäftsgebarens basieren auf den folgenden Grundsätzen und ethischen Werten:
- Ehrlichkeit
- Integrität
- Professionalität
- Transparenz
- Anstand
- Sicherheit
- Vermeidung von Interessenkonflikten
- Umweltverantwortung
- Exzellenz
- Gleichwertigkeit
- Eigenkapital
- Verantwortung
- Wert einer Person
- verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen.
Artikel 5.
Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die oben genannten Grundsätze als höchste Handlungswerte in ihren Beziehungen zu Kollegen, Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten, Wettbewerbern sowie in ihren Beziehungen zur Umwelt und zur Gemeinschaft anzuwenden.
Verhaltensgrundsätze im Umgang mit Kunden
Artikel 6.
Der Kunde, der Benutzer der Produkte des Unternehmens, ist das Rückgrat des Geschäfts und muss daher immer an erster Stelle und im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen.
Das ständige Ziel des Unternehmens besteht in der maximalen Erfüllung der Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden und in einem stetigen Wachstum der Kundenzahl aufgrund der Zufriedenheit der bestehenden Kunden und der hohen Qualität der Produkte und Dienstleistungen.
Im Umgang mit dem Kunden verhalten sich die Mitarbeiter des Unternehmens professionell und höflich und fördern die Geschäftswerte des Unternehmens.
VERTRAULICHE INFORMATIONEN UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE
Artikel 7.
Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die durch Gesetz oder andere Vorschriften, die Satzung und andere Akte des Unternehmens als Geschäftsgeheimnis bezeichnet wird und die Informationen darstellt, deren Offenlegung gegenüber einer nicht autorisierten Person schädliche Folgen für die Geschäftsinteressen des Unternehmens haben könnte.
Artikel 8.
Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im Unternehmen Zugang zu vertraulichen Daten erhalten oder mit diesen umgehen, sind verpflichtet, die Vertraulichkeit dieser Daten während und nach Beendigung ihrer Tätigkeit bzw. ihres Dienstes zu wahren, solange die Daten den Geheimhaltungsanforderungen entsprechen oder bis sie durch Entscheidung des Dateneigentümers von der Geheimhaltungspflicht entbunden werden.
TRANSPARENZ
Artikel 9.
Die Transparenz unseres Handelns, unserer Kommunikation und unserer Verträge ist die Grundlage unseres Verhaltens, um allen unseren Partnern unabhängige und bewusste Lösungen und Entscheidungen zu ermöglichen.
Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens muss sichtbar und erkennbar sein.
DISKRIMINIERUNGSVERBOT
Artikel 10.
Wir diskriminieren unsere Klienten nicht aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihrer nationalen Herkunft. Wir verfolgen den allgemeinen Grundsatz, dass alle Klienten gleich behandelt werden.
Artikel 11
Das Unternehmen ist bestrebt, eine offene und vertrauliche Beziehung aufzubauen, die auf Diskussionen und Konfliktvermeidung setzt. Anfragen und Beschwerden/Reklamationen werden zeitnah beantwortet. Bei Streitigkeiten und Unklarheiten wird nach inhaltlichen, nicht nach formalen Lösungen gesucht. Das Unternehmen hat stets ein offenes Ohr und Zeit für die Fragen und Anregungen seiner Kunden, räumt ihnen Bedeutung ein und versucht, sie nach Möglichkeit umzusetzen.
Bei finanziellen Schwierigkeiten von Kunden agiert das Unternehmen unter Berücksichtigung seiner eigenen Interessen partnerschaftlich, gesprächsbereit und bemüht sich, Geschäftsunterbrechungen zu vermeiden. Von den Kunden wird zudem erwartet, Schwierigkeiten rechtzeitig zu melden und im Einklang mit den beiderseitigen Interessen umfassend zu kooperieren.
Verhaltensgrundsätze im Umgang mit Mitarbeitern
Artikel 12
Der Respekt des Unternehmens vor der Persönlichkeit und Würde seiner Mitarbeiter ist die Grundlage für die Entwicklung eines Arbeitsumfelds, das von gegenseitigem Vertrauen, Loyalität und dem Engagement jedes einzelnen Mitarbeiters geprägt ist.
Zum Schutz der Unversehrtheit von Personen im Arbeitsumfeld des Unternehmens werden Mittel eingesetzt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Das Unternehmen setzt keine Kinderarbeit oder Zwangsarbeit jeglicher Art ein. Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und beruhen auf gegenseitigem Einverständnis.
Den Arbeitnehmern wird die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen garantiert.
Grundsätze des Arbeitnehmerverhaltens
Artikel 13.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Arbeitsaufgaben sind die Mitarbeiter verpflichtet, im Einklang mit dem Arbeitsvertrag und den Gesetzen zu handeln und die Entscheidungen und Anweisungen zu befolgen, die die Geschäftstätigkeit des Unternehmens regeln.
Sie sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben gemäß den Vorschriften und Regeln des Berufsstandes zu erfüllen und die Anweisungen des Vorstands, der Geschäftsführer und/oder Vorgesetzten der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unverzüglich und effizient auszuführen sowie die Aufgaben der von ihnen innegehabten Position ohne besonderen Auftrag wahrzunehmen.
In Ausnahmefällen oder bei dringenden Fällen kann von den Arbeitnehmern im Rahmen ihrer beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten verlangt werden, Aufgaben zu übernehmen, die nicht in der Stellenbeschreibung der ihnen zugewiesenen Position enthalten sind.
PFLICHTEN UND VERHALTEN AM ARBEITSPLATZ UND AUSSERHALB DES ARBEITSPLATZES
Artikel 14.
Der Mitarbeiter verhält sich professionell, unparteiisch und anständig. Er muss darauf achten, seinen persönlichen Ruf oder das Vertrauen des Kunden in das Unternehmen bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht zu schädigen. Er darf durch sein Verhalten den Ruf des Unternehmens nicht negativ beeinflussen oder wissentlich an Aktivitäten teilnehmen, die gegen das Gesetz, die Handlungen des Unternehmens und diesen Kodex verstoßen. Er muss auf sein professionelles Erscheinungsbild und ein angemessenes Auftreten gegenüber Kunden und Dritten achten.
Mitarbeiter des Bereichs Commercial Affairs und alle, die mit Kunden zu tun haben, sind verpflichtet, sich angemessen zu kleiden. An einem Tag in der Woche (Freitag) ist ausnahmsweise eine legerere Kleidung gestattet.
Artikel 15
Die Beziehungen zwischen den Mitarbeitern basieren auf gegenseitigem Respekt, Vertrauen, Kooperation, Höflichkeit und Geduld. Die Mitarbeiter stören andere nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Mitarbeiter tauschen Meinungen und Informationen zu individuellen beruflichen Fragen aus.
Ein Vorgesetzter ermutigt seine Untergebenen, ihre Aufgaben qualitativ hochwertig und effizient zu erfüllen, gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und Zusammenarbeit zu zeigen und eine angemessene Haltung gegenüber dem Kunden einzunehmen.
Der Mitarbeiter muss den Kunden auf korrekte, durchdachte, hilfreiche und gut gemeinte Weise informieren und dabei stets die Ziele der Geschäftspolitik und den Ruf des Unternehmens im Auge behalten.
Artikel 16
Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie in ihrer Arbeit professionell, kompetent, objektiv und unabhängig sind, in ihrem Geschäft Vertraulichkeit und Verschwiegenheit wahren, den Datenschutz respektieren, in ihrer Arbeit und ihrem Geschäft ehrlich sind, Interessenkonflikte vermeiden, Menschenrechte und Umweltschutz respektieren und das Vermögen des Unternehmens verantwortungsvoll verwalten.
Jeder Mitarbeiter muss mit den Bestimmungen dieses Kodex vertraut sein.
Das Unternehmen ist bestrebt, Gleichheit und Leistung als Grundlage für die Beurteilung, Bewertung, Motivation und Karriereentwicklung seiner Mitarbeiter zu nutzen.
Durch ständige Weiterbildung, Schulung und Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz und Qualität der Arbeit soll der Arbeitnehmer ein hohes Maß an Professionalität und Fachwissen erreichen und gleichzeitig die ethischen Grundsätze und die Würde des Berufsstands respektieren.
Verbot von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung
Artikel 17
Diskriminierung bei Anstellung, Beruf sowie Beförderung und Herabstufung am Arbeitsplatz ist ausdrücklich verboten. Im Sinne der Gleichbehandlung und des einheitlichen Verhaltens gegenüber allen werden Bevorzugung, Missbrauch und Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, Rasse, Hautfarbe, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögensstatus, Geburt, sozialer Stellung, politischer und gewerkschaftlicher Zugehörigkeit, Alter, Familienstand, Gesundheitszustand, körperlicher oder geistiger Behinderung, Behinderung, genetischer Veranlagung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck verhindert.
Diskriminierung ist die Behandlung, durch die ein Arbeitnehmer/eine Person in einer vergleichbaren Situation gegenüber einem anderen Arbeitnehmer/einer anderen Person auf der Grundlage des vorstehenden Absatzes in eine weniger günstige Lage gebracht wird, gebracht wurde oder gebracht werden könnte.
Belästigung ist jedes unerwünschte Verhalten, das durch einen der Gründe aus Absatz 1 dieses Artikels verursacht wird, das auf eine Verletzung der Würde einer Person/eines Arbeitnehmers abzielt oder tatsächlich darstellt und das Angst, ein feindseliges, erniedrigendes oder beleidigendes Umfeld verursacht.
Sexuelle Belästigung ist jedes verbale, nonverbale oder physische Verhalten sexueller Natur, das den Zweck oder die Wirkung hat, die Würde einer Person/eines Arbeitnehmers zu verletzen und ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes oder beleidigendes Umfeld schafft.
BEWERTUNG UND MOTIVATION
Artikel 18
Das Unternehmen garantiert gleiche Chancen für die berufliche Entwicklung und das berufliche Wachstum sowie den Zugang zu Bildung und gibt allen Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Individualität in ihrer Arbeit zum Ausdruck zu bringen, wobei die Vielfalt und Einzigartigkeit jedes Einzelnen als grundlegender Beitrag zur Entwicklung des Unternehmens wertgeschätzt wird.
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, eine hohe Qualität der beruflichen Arbeit sicherzustellen, seine beruflichen Fähigkeiten zu verbessern und an der beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, die für seinen persönlichen Aufstieg und die Steigerung der Effizienz der Unternehmenstätigkeit erforderlich ist.
Respekt für die Persönlichkeit und Würde jedes Mitarbeiters ist die Grundlage für ein Arbeitsumfeld, das von gegenseitigem Vertrauen, Loyalität und Engagement geprägt ist. Wir schaffen objektive und transparente Vergütungssysteme, indem wir mögliche und erreichbare Ziele antizipieren. Wir erleichtern die Arbeit, indem wir Abläufe und Kommunikationsformen vereinfachen und Gesundheit und Sicherheit durch immer wirksamere Maßnahmen gewährleisten. Wir fördern eine Politik der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben, fördern flexible Formen und setzen Initiativen zur Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben um, im Bewusstsein, dass die Privatsphäre ein grundlegender Bestandteil des Lebens eines jeden Menschen ist.
UNTERNEHMENSVERMÖGEN
Artikel 19
Es ist die Pflicht der Mitarbeiter, die ihnen anvertrauten Werte und Vermögenswerte zu schützen. Es ist ihnen nicht gestattet, Vermögenswerte, Gelder und Eigentum des Unternehmens zum persönlichen Vorteil oder für unangemessene Zwecke zu verwenden, und es ist ihnen nicht gestattet, auf eigene Rechnung Arbeiten auszuführen, die sie von ihren eigentlichen täglichen Arbeitstätigkeiten ablenken.
Von den Arbeitnehmern wird ein verantwortungsvoller Umgang mit allen Ressourcen verlangt, die sie bei ihrer Arbeit einsetzen.
VERTRAULICHKEIT UND GEHEIMHALTUNG DER DATEN
Artikel 20
Es ist ein grundlegendes Geschäftsprinzip, dass der Ruf und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern auf der Vertraulichkeit bei der Durchführung von Geschäftsaktivitäten und der Verantwortung zur Wahrung der Vertraulichkeit von Daten und Informationen beruhen.
Vertrauliche Daten und Informationen über Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, externe Mitarbeiter und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie andere sensible Daten, deren Präsentation, Übermittlung oder sonstige ähnliche Maßnahmen die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Daten verletzen würden, dürfen nicht weitergegeben werden.
Artikel 21
Ohne vorherige und ausdrückliche Genehmigung des Vorstands der Gesellschaft dürfen Mitarbeiter keine Informationen an die Öffentlichkeit weitergeben oder gegenüber Medienvertretern oder Dritten Erklärungen und Interviews geben.
Empfang und Weitergabe von Sach- und anderen Geschenken
Artikel 22
Mitarbeiter dürfen keine Geschenke, Belohnungen oder Dienstleistungen von Kunden oder anderen Personen annehmen, mit denen das Unternehmen in Geschäftsbeziehung steht, es sei denn, es handelt sich um Geschenke von symbolischem Wert (bis zu 70 Euro). Bei der Annahme symbolischer Geschenke ist es wichtig, diese nicht als Zwangsmittel oder als Gegenleistung zu interpretieren.
Erhält der Arbeitnehmer ein Geschenk, das den symbolischen Wert übersteigt und nicht den üblichen Höflichkeitsbeziehungen zuzuordnen ist, ist er verpflichtet, seinen Vorgesetzten unverzüglich zu informieren, der die entsprechende Entscheidung trifft.
INTERESSENKONFLIKT
Artikel 23
Gemäß dem Vertrauensprinzip, das das Unternehmen seinen Mitarbeitern entgegenbringt, und im Geiste der Geschäftstransparenz sind die Mitarbeiter verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Entscheidungen zu vermeiden oder Handlungen vorzunehmen, die den Interessen des Unternehmens zuwiderlaufen oder offensichtlich im Widerspruch zu diesen stehen und daher mit ihren offiziellen Pflichten unvereinbar sind.
Im Falle eines Interessenkonflikts ist der Mitarbeiter verpflichtet, seinen Vorgesetzten unverzüglich zu informieren, insbesondere im Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern.
DATENZUVERLÄSSIGKEIT UND -GENAUIGKEIT
Artikel 24.
Die Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Daten zuverlässig, genau und vollständig, zeitnah und korrekt gemäß den vorgeschriebenen Verfahren aufzuzeichnen. Jede Aufzeichnung muss die Daten der Basisdokumentation wahrheitsgetreu wiedergeben und zu Überprüfungszwecken sorgfältig aufbewahrt werden.
Erhält ein Mitarbeiter Kenntnis von Fehlern, Auslassungen oder Verfälschungen von Aufzeichnungen oder Daten, ist er verpflichtet, seinen Vorgesetzten unverzüglich zu informieren.
Die Kostenangaben müssen die tatsächlich entstandenen Kosten im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen genau, präzise und vollständig wiedergeben.
Verhaltensgrundsätze im Umgang mit Lieferanten
Artikel 25
Mitarbeiter in den Organisationsteilen des Unternehmens, die mit der Auswahl von Lieferanten und dem Einkauf von Waren und Dienstleistungen betraut sind, müssen objektive, unparteiische und transparente Beurteilungs-/Verfahrenskriterien einhalten, die auf Wettbewerbsfähigkeit, Qualität, Nutzen, Integrität, Fachwissen, Preis, Ehrlichkeit, Langlebigkeit und die Fähigkeit zur Gewährleistung einer effektiven und kontinuierlichen Unterstützung und Dienstleistung ausgerichtet sind.
Wir gewährleisten eine gleichberechtigte Auswahl von Lieferanten und Handelspartnern und berücksichtigen dabei deren Möglichkeiten zur Harmonisierung und Anpassung an die Größe und Bedürfnisse des Unternehmens.
Grundsätze des Verhaltens gegenüber der Umwelt
Artikel 26
Eine der Grundlagen der Unternehmensverantwortungspolitik ist der Umweltschutz. Dies umfasst sowohl direkte (Ressourcenverbrauch, Schadstoffemissionen und Abfälle, die direkt mit unserer Geschäftstätigkeit zusammenhängen) als auch indirekte Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt (Aktivitäten und Verhaltensweisen, die das Unternehmen nicht direkt kontrollieren kann, da sie von Dritten, mit denen es in Kontakt steht, sowie von Kunden und Lieferanten ausgeführt werden).
In diesem Sinne garantiert das Unternehmen die vollständige und konsequente Einhaltung der Umweltschutzgesetze. Wir sprechen uns klar gegen Energieverschwendung aus und achten auf die Auswirkungen unserer Entscheidungen auf die Umwelt. Wir streben einen verantwortungsvollen und effizienten Umgang mit Ressourcen an.
UMSETZUNG UND KONTROLLE
Artikel 27.
Ziel des Unternehmens ist es, seine Strategien, Richtlinien und Geschäftsabläufe um allgemein anerkannte Grundsätze und ethische Werte aus diesem Kodex zu ergänzen und die Übereinstimmung von Handlungen und Verhalten mit allgemein anerkannten ethischen Normen zu überprüfen und zu kontrollieren.
Neu eingestellte Mitarbeiter werden bei der Einstellung über den Ethikkodex des Unternehmens informiert.
Bei der Beurteilung der Arbeit der Verantwortlichen wird auch auf die Einhaltung ethischer Grundsätze geachtet, die dem Umgang mit den Mitarbeitern zugrunde liegen.
Artikel 28.
Jede Organisationsstruktur überwacht und garantiert die Übereinstimmung ihrer Handlungen und Abläufe mit den Grundsätzen und Werten dieses Kodex. Daher ist sie in ihrem Zuständigkeitsbereich direkt für die Verabschiedung von Arbeitsplänen und Projekten verantwortlich, die die Verhaltensgrundsätze, an denen sich das Unternehmen in seinen Beziehungen zu Kunden und Partnern orientiert und die Interessen aller respektiert, klar zum Ausdruck bringen.
Daher ist jede Funktion verpflichtet, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs Linienkontrollen durchzuführen und ist dafür verantwortlich, Verstöße und Nichteinhaltung innerhalb ihres Organisationsbereichs festzustellen und diese der zuständigen Person zu melden.
BESCHWERDEVERFAHREN
Artikel 29
Um eine Beschwerde über das Verhalten von Mitarbeitern während und außerhalb der Arbeitszeit einzureichen, das ihrer Ansicht nach gegen die Bestimmungen dieses Kodex verstößt, können sich Mitarbeiter an die zuständige Person (Firmensekretär) oder eine andere zuständige Person des Unternehmens (Manager, Geschäftsführer oder Management) wenden.
Im Falle der Einreichung einer Beschwerde bei einer anderen zuständigen Person im Unternehmen leitet diese die Beschwerde an die für die Entgegennahme von Beschwerden zuständige Person weiter, die verpflichtet ist, das Verfahren zur Prüfung der Begründetheit der Beschwerde durchzuführen.
AUFGABEN DER ZUSTÄNDIGEN PERSON FÜR DIE ENTHÄLTUNG VON BESCHWERDEN
Artikel 30
Zu den Aufgaben der für die Entgegennahme von Beschwerden zuständigen Person gehören unter anderem:
- Förderung ethischen Verhaltens in den Beziehungen der Mitarbeiter und in den Beziehungen der Mitarbeiter zu den Stakeholdern,
- Überwachung der Umsetzung des Ethikkodex im Unternehmen,
- Entgegennahme, Prüfung und Analyse von Beschwerden über Verstöße gegen den Ethikkodex,
- Entgegennahme von Beschwerden von Arbeitnehmern und interessierten Parteien über unethisches Verhalten von Arbeitnehmern und mögliche Interessenkonflikte,
- Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Begründetheit von Beschwerden,
- Führen von Aufzeichnungen über eingegangene Beschwerden.
VERFAHREN ZUR PRÜFUNG DER BESCHWERDEGRÜNDE
Artikel 31
Die für die Entgegennahme von Beschwerden zuständige Person ist verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Beschwerde ein Verfahren zur Prüfung der Begründetheit der Beschwerde einzuleiten. Das Verfahren wird unabhängig durchgeführt oder, falls erforderlich, wird ein Ausschuss zur Prüfung der Begründetheit der Beschwerde eingesetzt. Es ist erforderlich, die Vorwürfe und Umstände der Beschwerde zu prüfen, Aussagen des Beschwerdeführers und des beschwerdegegnerischen Mitarbeiters sowie gegebenenfalls weiterer Zeugen einzuholen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung des Sachverhalts zu ergreifen.
Die für die Entgegennahme von Beschwerden zuständige Person ist verpflichtet, das Verfahren zur Prüfung der Begründetheit der Beschwerde auch auf der Grundlage einer anonymen Beschwerde durchzuführen.
Die zuständige Person erstellt einen Bericht über die durchgeführte Prüfung, der dem Vorstandsvorsitzenden/dem Vorstand/dem Rechtsanwalt der Gesellschaft zur Entscheidung über das weitere Vorgehen und die Schwere der Haftung und Sanktionen im Falle eines festgestellten Verstoßes gegen ethische Vorschriften und eines den Bestimmungen dieses Kodex zuwiderlaufenden Verhaltens vorgelegt wird.
Betrifft die Beschwerde die für den Beschwerdeempfang zuständige Person, wird das Verfahren zur Prüfung der Begründetheit der Beschwerde von der Verwaltung durchgeführt.
Alle im Rahmen der Prüfung der Begründetheit einer Beschwerde ermittelten Informationen sind vertraulich.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 32
Jede Organisationseinheit des Unternehmens überwacht und garantiert die Übereinstimmung ihrer Handlungen und Tätigkeiten mit den Grundsätzen und Werten dieses Ethikkodex.
Artikel 33.
Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages akzeptieren die Mitarbeiter auch die Bestimmungen dieses Ethikkodex.
Artikel 34.
Dieser Ethikkodex tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Gordon Miller
Geschäftsführer